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Aktuelles

20 Jahre Tierschutz im Grundgesetz

31.07.2022

 

Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. 

30.07.2022

20 Jahre Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz –Ziel bisher verfehlt!

 

Der Schutz der Tiere als unsere Mitgeschöpfe ist heute ein Anliegen in der breiten GesellschaftAm 1. August 2002 ist das Staatsziel Tierschutz seit 20 Jahren im Artikel 20a Grundgesetz verankert. Gesetz und Rechmüssen diesen Verfassungsrang wiederspiegeln. Der Schutz der Tiere als Staatsziel ist somit eine Verpflichtung für alle, die in der Politik und Verwaltung Verantwortung tragen.

 

Das aktuelle Tierschutzgesetz sowie dessen Vollzugdurch die Behörden werden dem Willen des Verfassungsgebers und der Gesellschaft auch 20 Jahre nach Aufnahme des Staatsziels „Tierschutz“ in das Grundgesetz immer noch nicht gerecht – und dies, obwohl der Schutz des einzelnen Tieres als Mitgeschöpf bereits seit 1986 ein das Tierschutzgesetz prägenderund übergeordneter Grundsatz ist.

Durch den mangelhaften Vollzug des Tierschutzgesetzes werden die tierschutzrechtlichen Strafvorschriften nicht effektiv angewendet. Gerade mit Blick auf landwirtschaftlich genutzte Tiere lassen sich kaum Gerichtsurteile finden. Die geringe Anzahl der Verurteilungen überrascht angesichts des Umstands, dass in Deutschland 200 Millionen Tiere zu landwirtschaftlichen Nutzungszwecken gehalten werden.

Seit Jahren wird das Vollzugsdefizit im Tierschutzrecht moniert. Insbesondere bei landwirtschaftlich genutzten Tieren finde eine Ahndung von Tierschutzverstößen kaum statt. Diese Kritik wurde nicht nur in der Rechtswissenschaft laut, auch der Deutsche Ethikrat und der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kritisieren die Umsetzung des Tierschutzrechts in der Praxis der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung.

 

Obwohl Tiere oft unter grausamen Bedingungengehalten werden, die erhebliche Schmerzen, Schäden und Leiden verursachen, landen die hierfür Verantwortlichen - trotz erdrückender Beweise - fast nie vor Gericht oder eingeleitete Verfahren werden wegen Geringfügigkeit eingestellt. Das immer noch geringe Strafmaß quälerischer Tiermisshandlungen suggeriertauch, dass es sich um Bagatelldelikte handelt, die man grundsätzlich gegen Zahlung eines Geldbetrages oder dem Erbringen einer gemeinnützigen Leistung einstellen kann.

 

Der Vorsitzende des Landestierschutzverbandes Niedersachsen e.V., Dieter Ruhnke, zieht ein bitteres ResümeéSolange der Gesetzgeber das Staatsziel Tierschutz nicht ausreichend umsetzt, Staatsanwälte und Gerichte Tierquälerei als Bagatelle abtun, wird das Ziel verfehlt, das vor 20 Jahren mit der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz in das Grundgesetz beabsichtigt gewesen ist. Die Tiere leiden weiter.“

 

Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. fordert nach 20 Jahren Staatsziel Tierschutz in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland endlich sichtbare Veränderungen in der Gesetzgebung und dem Vollzug: „Die Strafbarkeit von Versuchs- und Fahrlässigkeitsdelikten und Überführung aller tierschutzrelevanten Straftaten in das Strafgesetzbuchsind lange überfälligDie bestehenden Defizite in Vollzug und Rechtsprechung müssen so schnell als möglich beseitigt werden!

 

Artikel 20a Grundgesetz:

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

 

Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. ist die größte Tierschutzorganisation in Niedersachsen und vertritt die Interessen von 83 Mitgliedsvereinen, in denen rund 23.000 Tierschützer*Innen organisiert sind.

Kontakt zu unserer Pressestelle unter: Info@tierschutzniedersachsen.de